CO2-Kosten-Rechner
In 2021 wurde die Bepreisung der CO2-Emission mit dem nationalen Emissionshandelssystem eingeführt.
Diese Kosten wurden bisher allein durch den Nutzer getragen. Mit Beginn 2023 gilt, dass diese Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden müssen. Betroffen sind hiervon Wohngebäude, Alten- und Pflegeheime sowie Gebäude mit gemischter Nutzung.
Je höher der CO2-Ausstoß je m2 liegt, desto höher ist der Anteil den der Vermieter zu tragen hat.
Für 2023 gilt der festgelegte Preis von 30 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird schrittweise auf 55 Euro je Tonne CO2 im Jahr 2025 steigen.
Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Mieter und Vermieter
kg pro m² im Jahr | Vermieter | Mieter |
weniger als 12 kg | 0 % | 100 % |
12 bis < 17 kg | 10 % | 90 % |
17 bis < 22 kg | 20 % | 80 % |
22 bis < 27 kg | 30 % | 70 % |
27 bis < 32 kg | 40 % | 60 % |
32 bis < 37 kg | 50 % | 50 % |
37 bis < 42 kg | 60 % | 40 % |
42 bis < 47 kg | 70 % | 30 % |
47 bis < 52 kg | 80 % | 20 % |
mehr als < 52 kg | 95 % | 5 % |
Berechnung der CO2-Steuer für 2023
Durch die Einführung dieser Maßnahme erhofft sich die Bundesregierung eine höhere Investition in die energetische Sanierung von Gebäuden, da diese maßgeblich zur Emission von CO2 beitragen.
Gerne erstellen wir Ihnen zukünftig Ihre Heiz- und Nebenkostenabrechnung mit der korrekten Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter.
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