Informationen zum Energieausweis

Seit der Novellierung der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) ist der Energieausweis bindend. Bei Nichtwohngebäuden ab dem 1. Juli 2009. Der Energieausweis muss bei einem geplanten Verkauf oder einer Vermietung von Wohngebäuden und Wohnungen den Kauf- bzw. Mietinteressenten vorgelegt werden. Dies gilt ebenfalls für die Verpachtung oder das Leasen von Wohnungen.

Wir erstellen gerne einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Sie. Dieser stellt den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Zunächst füllen Sie einen Erfassungsbogen aus. Damit erheben wir neben den Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (wenn sie die Abrechnung bereits mindestens 3 Jahre über uns erstellen lassen, liegen uns die Daten vor), allgemeine Angaben zum Gebäude sowie durchgeführte Modernisierungen. Der erfasste Energieverbrauch wird unter Berücksichtigung der örtlichen Wetterdaten für die angegebenen Zeiträumen in einen Energieverbrauchskennwert umgerechnet. Dieser gibt Hinweise auf die energetische Qualität der Gebäudes und seiner Heizungsanlage, d.h. ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Verbrauch.

Nach Erhalt aller Unterlagen prüfen wir Ihre Angaben auf Plausibilität und erstellen Ihren Energieausweis. Sie erhalten von uns eine PDF-Datei in Farbe per E-Mail, auf Wunsch gegen Gebühr einen farbigen Ausdruck.

Bitte beachten Sie: Der verbrauchsorientierte Energieausweis darf nur noch für bestimmte Gebäudetypen erstellt werden:

  • Das Wohngebäude verfügt über mindestens fünf Wohneinheiten oder
  • Der Bauantrag wurde nach dem 01.11.1977 gestellt oder
  • Die Immobilie entspricht mindestens dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977

Für Neubau und wenn die Liegenschaft bis zu 5 Nutzer hat, der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt worden ist und nicht mindestens 3 wesentliche Gebäudeteile nach diesem Datum saniert worden sind ist ein bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich. Bei Bedarf empfehlen wir die Expertensuche.