Back to Top

kraftwerk Dienstleistung

Wir für Sie...

Unsere Mitarbeiter verfügen über jahrelange Erfahrung in der Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Nebenkosten.

Wir sind keiner personal- und kostenintensiv arbeitenden Zentrale angeschlossen und können die daraus resultierenden günstigen Preise direkt an Sie, unsere Kunden weitergeben.

Die Abrechnung wird mit eigener Software innerhalb kürzester Zeit direkt in unserem Haus für Sie erstellt.

Wir können auch bereits vorhandene Messgeräte abrechnen. Dabei ist es unwesentlich, ob die Geräte gekauft oder gemietet wurden. Wir finden für Sie immer die passende und kostengünstigste Lösung.

Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten. Sie werden erstaunt sein, wie einfach, schnell und preiswert Sie mit uns abrechnen können.

Ja, ich möchte ein individuelles

Angebot

Geräteservice

Nach einer fachkundigen Beratung und Analyse Ihrer Anforderungen erhalten Sie von uns die passenden Erfassungs- und Messgeräte für Ihr Gebäude. Wir verwenden ausschließlich technisch hochwertige Geräte von namhaften Herstellern. Die Gerätekonfiguration reicht dabei von elektronischen Heizkostenverteilern, Wärme- und Wasserzählern bis hin zu vielseitigen und komfortablen Funkauslesesystemen.

Wartungsservice

Für wartungsintensive oder dem Eichgesetz unterliegende Geräte erhalten Sie unseren besonderen Service der System- und Garantiewartung.

Voraussetzung ist der einmalige Kauf der Geräte.

Mietservice

Aufgrund der Umlagefähigkeit der Mietkosten hat sich die Anmietung von Erfassungs- und Messgeräten als Alternative zum Gerätekauf etabliert. So vermeiden Sie eine hohe Einmalinvestition und erhalten Ihre Liquidität. Alle, für eine verbrauchsabhängige Abrechnung, notwendigen Erfassungs- und Messgeräte können Sie von uns bequem und kostengünstig anmieten.

Montageservice

Damit alle Erfassungs- und Messgeräte während ihrer Einsatzzeit genau und korrekt den Verbrauchsanteil der einzelnen Nutzer ermitteln, haben wir einen qualifizierten und zuverlässigen Kundendienst.

Verbrauchsdatenservice

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis für die Heizkostenabrechnung nach Verbrauch bildet seit dem Jahre 1976 das Energieeinsparungsgesetz. Eine Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) wurde am 05.11.2008 durch das Bundeskabinett beschlossen. Für alle Abrechnungen deren Beginn nach dem 01.01.2009 liegt ist diese geänderte HKVO bindend.

Abrechnungsservice

Die Heizkostenaufstellung & Nutzerliste

Nach der Jahreshauptablesung haben wir unseren ersten Beitrag zum Gelingen Ihrer jährlichen Abrechnungserstellung geleistet.

Energieausweis

Informationen zum Energieausweis

Seit der Novellierung der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) ist der Energieausweis bindend. Bei Nichtwohngebäuden ab dem 1. Juli 2009. Der Energieausweis muss bei einem geplanten Verkauf oder einer Vermietung von Wohngebäuden und Wohnungen den Kauf- bzw. Mietinteressenten vorgelegt werden. Dies gilt ebenfalls für die Verpachtung oder das Leasen von Wohnungen.

Trinkwasserverordnung

Trinkwasserverordnung 2001 – Novellierung November 2011

Grundlagen:

Zur Information haben wir ein Schema entwickelt, das Sie hier ansehen können.

Noch keinen eigenen Account? Jetzt registrieren

Mit eigenem Account anmelden