Trinkwasserverordnung 2001 – Novellierung November 2011

Grundlagen:

Zur Information haben wir ein Schema entwickelt, das Sie hier ansehen können.

Unser Fachpersonal:

  • Für die Entnahme von Trinkwasserproben setzen wir auf geschulte und zertifizierte Mitarbeiter, die gemäß § 15 TrinkwV für die fachgerechte und gesetzlich vorgeschriebene  Entnahme von Trinkwasserproben nach §15 Abs.4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) zugelassen sind.
  • Unsere fest angestellten Kundendienstmonteure sind gelernte Anlagenmechaniker Heizung/Sanitär/Klimatechnik.
  • Bei der mikrobiologischen Untersuchung von Trinkwasserproben arbeiten wir gemäß §15 Abs.4 der TrinkwV2001 mit einem renommierten Prüflabor mit Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 durch die DAP zusammen.
  • Unsere Mitarbeiter haben jahrelange Erfahrung und werden von uns regelmäßig geschult.
  • Um immer aktuell und auf dem neuesten Stand der Technik zu sein, achten wir auf einen hohen Ausbildungsstandard unserer Mitarbeiter.