Welche Kosten sind gemäß der Heizkostenverordnung umlagefähig?
Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten
- der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung
- des Betriebsstromes
- der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
- der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft
- der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
- der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
- der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung, Aufteilung und Verbrauchsanalyse.
Die Verbrauchsanalyse sollte insbesondere die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen drei Jahre wiedergeben.
Für die Verteilung der Kosten der Wärmelieferung gilt Absatz 1 entsprechend.